D1d5 - Ist es möglich, eine berufliche Mobilitätsklausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen?

Ja.

Der Arbeitgeber kann eine Klausel über berufliche Mobilität in den Arbeitsvertrag aufnehmen und somit den Arbeitnehmer verpflichten, geografische Änderungen des Arbeitsorts zu akzeptieren.

Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit dieser Klausel unterschreibt, erkennt er an, dass der Arbeitsort für ihn keine wesentliche Klausel des Arbeitsvertrags darstellt.

Diese Bestimmung ermöglicht dem Arbeitgeber als Verantwortlicher für die Organisation in seinem Unternehmen, dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zuzuweisen, ohne das bei Änderungen einer wesentlichen Klausel des Arbeitsvertrags zum Nachteil des Arbeitnehmers verbindliche Verfahren zu befolgen.

Eine Klausel über berufliche Mobilität ist nützlich, wenn:

  • das Unternehmen mehrere Niederlassungen, Filialen oder Standorte in Luxemburg und sogar im Ausland hat;
  • die Arbeitnehmer aufgrund der Art ihrer Arbeit an mehrere Einsatzorte geschickt werden können (z. B. Baustellen, Standorte, Unternehmen aus dem Bau- oder Reinigungsgewerbe). Die Rechtsprechung nimmt an, dass in manchen Fällen die Art der Arbeit zumutbare Änderungen des Arbeitsorts mit sich bringt.

Anmerkung
Eine solche Klausel über berufliche Mobilität lässt nur Änderungen des Arbeitsorts zu und betrifft nicht die Zurückstufung des Arbeitnehmers, Stellenwechsel oder Änderungen des Aufgabenbereichs. In der Tat darf eine geografische Änderung des Arbeitsorts keinen Stellenwechsel und keine Änderung des Aufgabenbereichs zum Nachteil des Arbeitnehmers mit sich bringen. Der Arbeitgeber ist stets verpflichtet, der Aufgabe, für deren Ausführung der Arbeitnehmer eingestellt wurde, der Stellung des Arbeitnehmers und seinen Eigenschaften Rechnung zu tragen.

Selbstverständlich bedarf es keiner speziellen Klausel, damit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein anderes Büro am gleichen Standort zuweisen kann.

Eine Vertragsbestimmung kann auch jegliche Änderung des Arbeitsorts vollständig ausschließen, wodurch der Arbeitsort zu einem wesentlichen Bestandteil des Arbeitsvertrags wird.

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