D1d2 - Unter welchen Bedingungen kann eine Wettbewerbsklausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden?

Formvorschriften

Die Wettbewerbsklausel bedarf der Schriftform, da sie ansonsten nichtig ist.

Sachliche Voraussetzungen

Die Wettbewerbsklausel muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • der Arbeitnehmer muss bei Unterzeichnung der Wettbewerbsklausel volljährig sein und
  • das gezahlte Bruttojahresgehalt des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Unternehmen beträgt mehr als 64.382,46 € (Index 944,43).

Die Wettbewerbsklausel gilt als nichtig, wenn der Arbeitnehmer bei Unterzeichnung der Vereinbarung minderjährig ist oder wenn das gezahlte Jahresgehalt zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen nicht mehr als 64.382,46 € (Index 944,43) beträgt.

Sind die beiden oben genannten Bedingungen erfüllt, ist die Wettbewerbsklausel nur unter folgenden Bedingungen wirksam:

  • die Klausel muss sich auf eine bestimmte Branche und auf Tätigkeiten, die mit denjenigen des Arbeitgebers vergleichbar sind, beziehen;
  • sie kann nicht länger als 12 Monate ab dem Tag der Auflösung des Arbeitsvertrags gelten;
  • sie muss geografisch auf die Orte beschränkt sein, an denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art des Unternehmens und seines Aktionsradius tatsächlich Konkurrenz machen kann und darf höchstens das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg umfassen.

Die Wettbewerbsklausel findet keine Anwendung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos ohne schwerwiegende Verfehlung oder ohne die Kündigungsfrist einzuhalten gekündigt hat.

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