Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags fortgesetzt wird, kann das Arbeitsgericht den befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln.
Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags fortgesetzt wird, kann das Arbeitsgericht den befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln.