Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags fortgesetzt wird, kann das Arbeitsgericht den befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln.
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Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags fortgesetzt wird, kann das Arbeitsgericht den befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln.