Wird ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Zeitraum abgeschlossen, der die maximale Laufzeit von 24 Monaten übersteigt, kann er durch das Arbeitsgericht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Zeitraum abgeschlossen, der die maximale Laufzeit von 24 Monaten übersteigt, kann er durch das Arbeitsgericht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.