Wird ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Zeitraum abgeschlossen, der die maximale Laufzeit von 24 Monaten übersteigt, kann er durch das Arbeitsgericht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.
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Wird ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Zeitraum abgeschlossen, der die maximale Laufzeit von 24 Monaten übersteigt, kann er durch das Arbeitsgericht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.