Ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Arbeitnehmer darf nicht für mehr als 24 Monate einschließlich Verlängerungen abgeschlossen werden.
Während eines Bezugszeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten darf ein Saisonarbeitsvertrag nicht für mehr als 10 Monate einschließlich Verlängerungen abgeschlossen werden.
Genau festgelegtes Ablaufdatum
Der befristete Arbeitsvertrag muss bereits bei Abschluss ein genau festgelegtes Ablaufdatum enthalten.
Beispiele
Der Arbeitsvertrag wird für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten abgeschlossen. Er beginnt am 1. Juni des Jahres X und endet am 30. November des Jahres X.
Kein genaues Ablaufdatum
In folgenden Fällen kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne genaues Ablaufdatum abgeschlossen werden:
- um einen vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer zu ersetzen;
- für Saisonarbeit;
- für Stellen, für die aufgrund der Art der ausgeführten Tätigkeit oder deren zeitlich begrenzten Charakters üblicherweise keine unbefristeten Verträge abgeschlossen werden.
Falls in diesen Fällen im Vertrag kein genaues Ablaufdatum festgelegt wird, muss er für eine Mindestlaufzeit abgeschlossen werden und endet mit der Rückkehr des abwesenden Arbeitnehmers oder Erreichen des Ziels, für welches er abgeschlossen wurde.
Beispiele
Bei Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers: Der Vertrag beginnt am 1. Juni des Jahres X und endet mit der Rückkehr von X, wohnhaft in […], derzeit und bis zum 30. September des Jahres X arbeitsunfähig. Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 4 Monaten abgeschlossen.