D1b30 - In welchen Fällen könnte ein befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden?

Das Arbeitsgericht kann in folgenden Fällen beschließen, einen befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umzuwandeln:

  • wenn ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, um eine Stelle in Verbindung mit der normalen und ständigen Tätigkeit eines Unternehmens dauerhaft zu besetzen;
  • wenn ein befristeter Arbeitsvertrag für die Ausführung von nicht genau festgelegten und dauerhaften Aufgaben abgeschlossen wurde;
  • wenn zum Zeitpunkt des Dienstantritts des Arbeitnehmers kein schriftlicher Vertrag vorliegt;
  • beim Fehlen eines genau festgelegten Ablaufdatums;
  • beim Fehlen der Mindestlaufzeit;
  • wenn die maximale Laufzeit von 24 Monaten überschritten wurde;
  • bei Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags, der keine Verlängerungsklausel enthält;
  • bei der dritten Verlängerung;
  • bei Nichteinhaltung der Wartezeit.

Der Arbeitsvertrag wird jedoch nicht umgewandelt, wenn eine der zwingenden Angaben fehlt.

Hinweis: Nur der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber kann auf Entfristung klagen.

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