D1b28 - Ist es möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag vor Beginn des Mutterschafts- oder Elternurlaubs abzuschließen?

Ja.

Ein befristeter Arbeitsvertrag, der zur Vertretung eines Arbeitnehmers abgeschlossen wird, der Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub genommen hat, darf frühestens 3 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs beginnen und endet spätestens 3 Monate nach Beginn des Elternurlaubs des vertretenen Arbeitnehmers.

Ein befristeter Arbeitsvertrag, der zur Vertretung eines wegen Elternurlaubs abwesenden Arbeitnehmers abgeschlossen wird, darf frühestens 3 Monate vor Beginn des Elternurlaubs beginnen und endet spätestens 3 Monate nach dem Ende des Elternurlaubs des vertretenen Arbeitnehmers.

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