D1b2 - In welcher Form muss ein befristeter Arbeitsvertrag erstellt werden?

Ein befristeter Arbeitsvertrag muss:

  • für jeden Arbeitnehmer einzeln;
  • in zweifacher Ausfertigung;
  • schriftlich;
  • spätestens zum Zeitpunkt des Dienstantritts des Arbeitnehmers erstellt werden.

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