D1b2 - In welcher Form muss ein befristeter Arbeitsvertrag erstellt werden?

Ein befristeter Arbeitsvertrag muss:

  • für jeden Arbeitnehmer einzeln;
  • in zweifacher Ausfertigung;
  • schriftlich; und
  • spätestens zum Zeitpunkt des Dienstantritts des Arbeitnehmers erstellt werden.

Er muss dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber folgendermaßen übermittelt werden:

  • in Papierform oder
  • in elektronischer Form, sofern:
    • er für den Arbeitnehmer zugänglich ist
    • er gespeichert und ausgedruckt werden kann
    • und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis aufbewahren kann.

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