Begriffsbestimmungen
Saisonverträge sind befristete Arbeitsverträge, die für saisonbedingte Tätigkeiten abgeschlossen werden.
Als saisonbedingt gelten die Tätigkeiten, die normalerweise jedes Jahr mehr oder weniger zur gleichen Zeit entsprechend der jeweiligen Saison oder der kollektiven Lebensweisen wiederkehren und für Rechnung von Unternehmen verrichtet, die nach dem gleichen Rhythmus tätig sind.
Diese Definition betrifft insbesondere die Landwirtschaft und den Tourismus.
In der Landwirtschaft und im Weinbau hängt die Saison von den zu verarbeitenden Erzeugnissen ab.
Beispiele
- Ernte und Weinlese
In der Tourismusbranche können saisonbedingte Tätigkeiten sowohl bei den Unternehmen anfallen, deren Gegenstand saisonabhängig ist, als auch bei den Unternehmen, deren Tätigkeit in der Saison lediglich zunimmt.
Anmerkung
Im Vergleich zu den herkömmlichen befristeten Arbeitsverträgen unterliegen Saisonarbeitsverträge bestimmten Sondervorschriften in Bezug auf die Laufzeit, Verlängerung und Aufeinanderfolge der Verträge.