Für die administrativen Führungskräfte von Verbänden oder nationalen Netzwerken des Kultursektors, die eine tragende Rolle im Kulturbereich spielen und diesbezüglich in den Genuss einer jährlichen finanziellen Unterstützung seitens des Staates gelangen, ist die jährliche Dauer des Kultururlaubs pro Einrichtung begrenzt auf:
- 5 Tage bei Verbänden und nationalen Netzwerken des Kultursektors, deren Vereinigungen oder angeschlossene institutionelle Mitglieder zusammen weniger als 1.000 aktive Mitglieder zählen;
- 10 Tage bei Verbänden und nationalen Netzwerken des Kultursektors, deren Vereinigungen oder angeschlossene institutionelle Mitglieder zusammen mindestens 1.000 aktive Mitglieder zählen.
Als aktive Mitglieder gelten ordnungsgemäße Mitglieder, die ihren Beitrag gezahlt haben.
Für die administrativen Führungskräfte von Vereinigungen des Kultursektors ist die jährliche Dauer des Kultururlaubs pro Einrichtung begrenzt auf:
- 2 Tage bei Vereinigungen des Kultursektors, die weniger als 50 aktive Mitglieder zählen;
- 3 Tage bei Vereinigungen des Kultursektors, die zwischen 50 und 200 aktive Mitglieder zählen;
- 4 Tage bei Vereinigungen des Kultursektors, die mehr als 200 aktive Mitglieder zählen.