D8r4 - Zu welchem Zweck kann dem Arbeitnehmer Kultururlaub bewilligt werden?

Zweck des Kultururlaubs ist es, den angestellten und von den Verbänden und nationalen Netzwerken des Kultursektors und den Vereinigungen des Kultursektors ernannten Kulturakteuren zu ermöglichen, an hochrangigen Kulturveranstaltungen teilzunehmen.

Folgende hochrangige Kulturveranstaltungen kommen sowohl für die Vorbereitungs- als auch für die Ausführungsphase der Veranstaltung für den Kulturlaub infrage:

  • Theater-, Musik-, Tanz- oder multidisziplinäre Produktionen der anerkannten Festivals, der öffentlichen Kultureinrichtungen und der freien Theater oder Ensembles;
  • von der Filmförderung Luxemburg unterstützte Kinoproduktionen;
  • Ausstellungen für bildende Kunst in einem Museum, einer Kunstgalerie, einem Kunstzentrum oder anlässlich einer Biennale für zeitgenössische Kunst;
  • Literaturfestivals, Buchmessen, Literaturmessen und Lesereisen;
  • im Rahmen von Kulturabkommen veranstaltete kulturelle und künstlerische Austausche;
  • internationale Kongresse und Kolloquien zu Themen aus den Bereichen Kultur und Kunst;
  • Verleihungen von Preisen und Auszeichnungen.

Für angestellte Kulturakteure berücksichtigt werden Kulturveranstaltungen in Luxemburg oder im Ausland, die in den betreffenden künstlerischen oder kulturellen Bereichen anerkannt sind und internationales Ansehen genießen.

Für Ausbildungspraktika, private Forschungsprojekte und Werbepräsentationen wird kein Kultururlaub bewilligt.

Zweck des Kultururlaubs ist es auch, den angestellten Kulturakteuren zu ermöglichen, an von einer zugelassenen Einrichtung für berufliche Weiterbildung angebotenen speziellen Schulungen im Kultursektor teilzunehmen.

Der Kultururlaub kann von administrativen Führungskräften der Verbände und nationalen Netzwerke sowie von administrativen Führungskräften der Vereinigungen des Kultursektors beantragt werden, um sich um die Verwaltung der Einrichtung zu kümmern, an internationalen Treffen der Verbände oder nationalen Netzwerke bzw. Vereinigungen teilzunehmen und an speziellen Schulungen im Kultursektor teilzunehmen, die von einer zugelassenen Einrichtung für berufliche Weiterbildung angeboten werden.

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