Der Arbeitgeber gibt seine Stellungnahme zum Urlaubsantrag innerhalb einer Frist von 8 Werktagen ab. Anschließend gibt der Kulturminister dem Antrag nach Anhörung einer beratenden Kommission statt oder lehnt ihn ab.
Der Arbeitgeber kann eine negative Stellungnahme zu einem vom Arbeitnehmer beantragten Kultururlaub abgeben, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers aufgrund des beantragten Urlaubs den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens, der Verwaltung oder der öffentlichen Dienststelle oder den harmonischen Ablauf der Urlaubsplanung des Personals erheblich stören würde.