D8r11 - Was muss der Antrag auf Kultururlaub enthalten?

Der schriftliche Antrag muss die folgenden Informationen über den Antragsteller enthalten:

  1. Name, Vornamen, Personenstand, Adresse und Bankverbindung;
  2. Beruf und gegebenenfalls Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber;
  3. bei Anträgen von Kulturakteuren im Sinne von Artikel L. 234-10 des Arbeitsgesetzbuchs einen Lebenslauf mit einer Auflistung der professionellen künstlerischen Tätigkeiten;
  4. Ort, Datum und Art der Veranstaltung, an der er teilnehmen möchte;
  5. Beschreibung der Veranstaltung und Einfluss auf nationaler oder internationaler Ebene;
  6. Datum und Dauer des beantragten Urlaubs.

Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:

  1. eine Kopie der Einladung oder des Vertrags mit dem Veranstalter auf den Namen des Antragstellers oder der Vereinigung, bei der er Mitglied ist, sofern es sich um Anträge von Kulturakteuren im Sinne von Artikel L. 234-10 des Arbeitsgesetzbuchs handelt;
  2. die schriftliche Stellungnahme des Arbeitgebers oder des Leiters der Behörde.

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