D8l4 - Darf die Dauer des Jugendurlaubs dem Jahresurlaub angerechnet werden?

Nein.

Die Dauer des Jugendurlaubs darf nicht dem gesetzlichen oder tarifvertraglich festgelegten Jahresurlaub angerechnet werden.

Zudem darf der Jugendurlaub nicht an den gesetzlichen Jahresurlaub oder an eine krankheitsbedingte Abwesenheit angehängt werden, falls es dadurch zu einer mehr als 3-wöchigen Abwesenheit kommt.

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