D8k3 - Kann ein Arbeitgeber einem mittels ordentlicher Kündigung entlassenen Arbeitnehmer vorschreiben, seinen Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist zu nehmen?

Nein.

Falls ein Arbeitnehmer, dem fristgerecht gekündigt wurde, noch nicht alle ihm zustehenden Urlaubstage genommen hat, kann ihm der Arbeitgeber nicht vorschreiben, diese während der Kündigungsfrist zu nehmen, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt dem zu.

Da der Urlaub in der Regel nach dem Wunsch des Arbeitnehmers festgelegt wird, steht es dem Arbeitnehmer frei, zu entscheiden, ob er seinen Urlaub während der Kündigungsfrist nehmen möchte oder nicht.

Will der Arbeitnehmer seinen gesamten Resturlaub oder einen Teil davon nehmen, muss er das im Unternehmen geltende Verfahren zur Beantragung von Urlaub beachten.

Der Arbeitgeber kann den Urlaubsantrag ablehnen, wenn die betrieblichen Erfordernisse oder die Wünsche anderer Arbeitnehmer der Bewilligung entgegenstehen.

In diesem Fall wird dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines Ausscheidens eine Entschädigung für den noch nicht genommenen Urlaub gezahlt.

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