Der Jahresurlaub steht einer fristgerechten oder fristlosen Kündigung nicht entgegen, aber in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob man davon ausgehen kann, dass die Kündigungsfrist bereits während des Urlaubs beginnt.
Zunächst konnte die Kündigungsfrist laut der Rechtsprechung nicht während der Urlaubszeit beginnen.
Seit einem Entscheid vom 5. Juni 2003 kann die Kündigungsfrist im Falle einer mitgeteilten Entlassung des Arbeitnehmers während seines Jahresurlaubs jedoch bereits während des Urlaubs beginnen.