Wenn das Arbeitsverhältnis infolge des Todes, einer körperlichen Einschränkung oder der Insolvenzanmeldung des Arbeitgebers beendet wird, so wird der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet (Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts wegen), auch wenn der Arbeitnehmer während dieses Ereignisses im Sonderurlaub zur Sterbebegleitung ist.