Arbeitnehmer in der Probezeit haben ebenso wie fest angestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub zur Sterbebegleitung.
Die Probezeit wird jedoch um eine dem Urlaub entsprechende Dauer verlängert.
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Arbeitnehmer in der Probezeit haben ebenso wie fest angestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub zur Sterbebegleitung.
Die Probezeit wird jedoch um eine dem Urlaub entsprechende Dauer verlängert.