D8i2 - Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorschreiben, unbezahlten Urlaub zu nehmen?

Nein.

Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, für einen bestimmten Zeitraum unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Eine solche Anweisung schränkt die Rechte des Arbeitnehmers ein, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer damit während des unbezahlten Urlaubs seinen Lohn entzieht.

Der Arbeitgeber kann auch keine Klausel in einen Arbeitsvertrag aufnehmen, die dem Arbeitnehmer vorschreiben würde, während eines Teils des Jahres regelmäßig unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Jede Klausel, die einen unbezahlten Urlaub im Arbeitsvertrag vorsieht, ist nichtig.

In einem Urteil erklärte das Gericht, dass ein vom Arbeitgeber während der Schließung des Unternehmens verordneter unbezahlter Urlaub rechtswidrig ist, und gab an, dass der unbezahlte Urlaub, der dem Arbeitnehmer in Ausnahmefällen auf ausdrücklichen Wunsch gewährt werden kann, ein unverhältnismäßiges Mittel des gemeinen Rechts ist, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinesfalls auferlegen kann.

Das Gericht wies ferner darauf hin, dass von den gemeinrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs nur abgewichen werden kann, wenn für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Vereinbarungen getroffen werden.

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