Der unbezahlte Urlaub aus persönlichen Gründen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Begriffsbestimmung
Der unbezahlte Urlaub ist in der Regel ein langfristiger Urlaub, der mit Zustimmung des Arbeitgebers auf Initiative des Arbeitnehmers genommen werden kann. Die Dauer des Urlaubs kann von den Parteien frei festgelegt werden.
In diesem Fall hat der unbezahlte Urlaub zur Folge, dass der Arbeitsvertrag für die Dauer des unbezahlten Urlaubs ausgesetzt wird.
Die Aussetzung des Arbeitsvertrags führt dazu, dass die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, also die Pflichten zur Erbringung und Ausführung von Arbeitsleistungen, für die Dauer der Aussetzung aufgehoben werden.
Sie führt nach dem synallagmatischen (bilateralen) Vertragsprinzip zur Aussetzung der Lohnzahlung als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit.