Der Urlaub, der aus Krankheitsgründen nicht genommen wird, kann außerhalb des Zeitraums des Kollektivurlaubs genommen werden. Der Urlaub wird nach den Wünschen des Arbeitnehmers festgelegt.
Der Arbeitgeber kann die Bewilligung des Urlaubs für den gewünschten Zeitraum jedoch ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die berechtigten Wünsche anderer Arbeitnehmer des Unternehmens dies rechtfertigen.