D8h2 - Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Kollektivurlaubs noch keinen Anspruch auf Urlaub hat oder seinen Urlaub bereits aufgebraucht hat?

Arbeitnehmer:

  • deren Urlaubsanspruch zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen wegen des Kollektivurlaubs für einen bestimmten Zeitraum des Jahres schließt, noch nicht besteht, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht 3 Monate im Unternehmen gearbeitet haben;
  • oder die zum Zeitpunkt der Schließung des Unternehmens wegen des Kollektivurlaubs nicht mehr über genügend Urlaubstage für den gesamten Zeitraum des Kollektivurlaubs verfügen;

haben Anspruch darauf, dass der Zeitraum des Kollektivurlaubs vollständig als gesetzlicher Urlaub angerechnet wird und ihnen dieser Urlaub vergütet wird.

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