D8h18 - Was versteht man unter Pannendiensten, Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten, die im Tarifvertrag für Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbauer vorgesehen sind?

Laut dem Verband der Sanitär- und Klimatechnikinstallateure (Fédération des Installateurs en Equipements Sanitaires et Climatiques - FIESC) ist die Renovierung eines Bads nicht mit einer Reparatur gleichzusetzen, da eine Renovierung längerfristig geplant werden kann und im Gegensatz zu einer Reparatur dabei keinerlei Dringlichkeit besteht.

Pannendienste, Reparaturarbeiten und Wartungsarbeiten sind Arbeiten, die als dringlich eingestuft werden können sowie den sofortigen Einsatz eines Installateurs erfordern und nicht bis zum Ende des Kollektivurlaubs warten können (zum Beispiel Reparatur eines Lecks).

Der Installateur darf anhand der Ausnahmegenehmigung keineswegs alltägliche Arbeiten ausführen, bei denen keinerlei Dringlichkeit besteht und die lange im Voraus geplant werden können.

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