Ja.
Für Fertighaushersteller gilt der Tarifvertrag für das Baugewerbe. Demzufolge müssen sie den Kollektivurlaub im Baugewerbe einhalten.
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Ja.
Für Fertighaushersteller gilt der Tarifvertrag für das Baugewerbe. Demzufolge müssen sie den Kollektivurlaub im Baugewerbe einhalten.