D8g6 - Welche Aufgaben hat die Beratungskommission?

Die Beratungskommission hat die folgenden Aufgaben:

  • Beratung des Ministers im Bereich des Bildungsurlaubs;
  • Stellungnahme zu den Urlaubsanträgen von Selbstständigen und Freiberuflern;
  • Stellungnahme im Falle von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 zur Einführung eines individuellen Bildungsurlaubs (loi du 24 octobre 2007 portant création d'un congé individuel de formation) auftreten können.

Die Kommission besteht aus:

  • einem Vertreter des Ministers für Bildung, Kinder und Jugend als Vorsitzender;
  • einem Vertreter des Ministers für Arbeit;
  • einem von der Handelskammer vorgeschlagenen Vertreter;
  • einem von der Handwerkskammer vorgeschlagenen Vertreter;
  • einem von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagenen Vertreter;
  • einem von der Arbeitnehmerkammer vorgeschlagenen Vertreter.

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