Voraussetzungen für Arbeitnehmer
Um in den Genuss von Bildungsurlaub zu gelangen, müssen Arbeitnehmer:
- üblicherweise an einem Arbeitsplatz in Luxemburg beschäftigt sein;
- durch einen Arbeitsvertrag an eine Gesellschaft oder Vereinigung gebunden sein, die ihren rechtmäßigen Sitz und ihre Tätigkeit in Luxemburg hat, und
- seit mindestens 6 Monaten bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein, mit dem sie zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags ein Beschäftigungsverhältnis haben.
Voraussetzungen für Selbstständige und Freiberufler
Um in den Genuss von Bildungsurlaub zu gelangen, müssen Selbstständige und Freiberufler:
- seit mindestens 2 Jahren in Luxemburg sozialversichert sein;
- ihren beruflichen Sitz in Luxemburg haben und
- auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet tätig sein.