Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben während des Bildungsurlaubs für jeden Urlaubstag Anspruch auf eine vom Arbeitgeber gezahlte Ausgleichsentschädigung.
Diese Entschädigung entspricht dem durchschnittlichen Tageslohn der 3 Monate, die der Inanspruchnahme des Urlaubs unmittelbar vorausgehen. Der durchschnittliche Tageslohn wird unter Berücksichtigung des Bruttomonatslohns ermittelt. Er wird berechnet, indem der monatliche Bruttolohn, einschließlich der Sonderzulagen, durch 173 Stunden geteilt wird.
Werden in dem für die Berechnung des Urlaubsgeldes herangezogenen Bezugszeitraum oder während der Urlaubszeit gesetzliche, tarifvertragliche oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegte Lohnzuschläge gezahlt, so werden diese bei der Berechnung des Urlaubsgeldes für jeden Monat berücksichtigt.
Diese Entschädigung darf jedoch das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten (10.283,73 €, Index 944,43).
Dem Arbeitgeber wird der Betrag der Ausgleichsentschädigung und der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Hierfür muss er einen Antrag stellen, dessen Muster vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend vorgegeben ist.
Personen, die einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen
Personen, die einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, gelangen in den Genuss einer direkt vom Staat gezahlten Ausgleichsentschädigung.
Sie wird auf der Grundlage des Einkommens festgelegt, das im vorangehenden Steuerjahr als Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung verwendet wurde. Sie darf das 4-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten (10.283,73 €, Index 944,43).