D8g13 - Wird der Bildungsurlaub tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt?

Ja.

Der Bildungsurlaub ist tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt.

Demzufolge gelten während der Dauer des Urlaubs weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz.

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