Nein.
Die Dauer des Bildungsurlaubs darf dem jährlichen Erholungsurlaub nicht angerechnet werden.
Diese Website verwendet für ihren Betrieb notwendige Cookies, ohne Nutzung personenbezogener Daten. Diese Cookies können nicht abgelehnt werden. Nicht notwendige Cookies werden zu statistischen Zwecken benutzt und nur aktiviert, wenn Sie sie zulassen. Unsere Datenschutzbestimmungen lesen.
Sprache wechseln
Nein.
Die Dauer des Bildungsurlaubs darf dem jährlichen Erholungsurlaub nicht angerechnet werden.