Die Gesamtzahl der Bildungsurlaubstage, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, entspricht der Anzahl der für die Fortbildung aufgewendeten Stunden.
Diese Stundenzahl wird entweder von der Bildungseinrichtung festgelegt oder anhand der Kurszeiten der Schulen und Bildungsinstitute ermittelt.
Die Anzahl der aufgewendeten Stunden wird in Arbeitstage umgerechnet, indem die Stundenzahl durch 8 geteilt wird.
Die Anzahl der Bildungsurlaubstage wird ermittelt, indem dieser Quotient durch 3 geteilt wird. Das Ergebnis wird gegebenenfalls abgerundet.
Beispiele
Beispielrechnung für eine 30-stündige Fortbildung:
30 : 8 = 3,75 Arbeitstage
3,75 : 3 = 1,25 Tage Bildungsurlaub (muss abgerundet werden)
Eine 30-stündige Fortbildung eröffnet Anspruch auf 1 Tag Bildungsurlaub.