D8f7 - Kann der Arbeitgeber den unbezahlten Bildungsurlaub aufschieben?

Der Arbeitgeber kann den beantragten Urlaub ablehnen und für einen Zeitraum von höchstens 1 Jahr aufschieben, wenn der beantragte Urlaub sich über maximal 3 Monate erstreckt.

Der Aufschub darf 2 Jahre nicht überschreiten, wenn der beantragte Urlaub sich über mehr als 3 Monate erstreckt.

Ein solcher Aufschub ist möglich:

  • wenn ein wesentlicher Anteil der Arbeitnehmer einer Abteilung während des beantragten Urlaubszeitraums für längere Zeit abwesend wäre und dadurch die Betriebsorganisation wesentlich gestört würde;
  • wenn während der Vorankündigungsfrist aufgrund der Besonderheit der vom Antragsteller ausgeübten Arbeit oder einer Arbeitskräfteknappheit in der jeweiligen Branche oder Tätigkeit keine entsprechende Vertretung gefunden werden kann;
  • wenn es sich bei der Tätigkeit um eine saisonbedingte Tätigkeit handelt und der Antrag sich auf eine solche Saison bezieht.

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