Die Gesamtdauer des unbezahlten Bildungsurlaubs beträgt maximal 2 Jahre pro Arbeitgeber.
Die Mindestdauer eines Urlaubs beträgt 4 aufeinanderfolgende Kalenderwochen. Die Höchstdauer eines Urlaubs beträgt 6 aufeinanderfolgende Monate.
Die Dauer des Urlaubs wird immer in Wochen oder Monaten ausgedrückt und muss im Verhältnis zu der besagten Fortbildung stehen.
Auf Antrag des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Fortbildung, für die er den unbezahlten Urlaub beantragt hat, vorlegen.