Erstreckt sich die Erkrankung über mehr als 25 % der Urlaubszeit oder tritt ein Fall von höherer Gewalt ein, infolge dessen die Teilnahme an der Fortbildung, für die der Urlaub beantragt wurde, (völlig oder teilweise) unmöglich wird, kann der Arbeitnehmer die Beendigung des Urlaubs beantragen. Der Arbeitgeber gibt diesem Antrag statt, sofern der Wiedereinstieg des Arbeitnehmers vor dem Ende der ursprünglich beantragten und bewilligten Urlaubszeit nicht aus betriebsorganisatorischen Gründen unmöglich ist.