Ein in Elternurlaub befindlicher Arbeitnehmer genießt keinen Kündigungsschutz, wenn er eine schwerwiegende Verfehlung begeht.
In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber weiterhin berechtigt, den Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen.
Die Beendigung des Arbeitsvertrags bewirkt die Beendigung des Elternurlaubs und der Arbeitnehmer muss das bereits bezogene Elterngeld erstatten.