D8d23 - Wird die Dauer des Elternurlaubs bei der Bestimmung der mit der Betriebszugehörigkeit zusammenhängenden Rechte berücksichtigt?

Ja.

Die Dauer des Elternurlaubs wird bei der Bestimmung der mit der Betriebszugehörigkeit zusammenhängenden Rechte berücksichtigt.

Der Arbeitnehmer behält sämtliche Vorteile, die er vor Beginn des Urlaubs erworben hatte (Prämien, Gratifikationen usw.).

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