Wenn das Ereignis, das den Anspruch auf Sonderurlaub begründet, während der Krankheit des Arbeitnehmers auftritt, so besteht kein Anspruch auf den Urlaub.
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Wenn das Ereignis, das den Anspruch auf Sonderurlaub begründet, während der Krankheit des Arbeitnehmers auftritt, so besteht kein Anspruch auf den Urlaub.