Arbeitet der Arbeitnehmer nicht den ganzen Monat, jedoch mehr als 15 Kalendertage, gilt dieser Bruchteil als ganzer Arbeitsmonat:
- im ersten Arbeitsjahr;
- falls der Arbeitstag während des Jahres endet.
Beispiele
Ein Arbeitnehmer, der am 20. Juli eingestellt wurde, hat für diesen Monat keinen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub.
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag am 14. des Monats endet, hat für diesen Monat keinen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub.
In jedem anderen Jahr, welches nicht das erste und nicht das letzte des Arbeitsvertrages ist, hat der Arbeitnehmer, der nicht den ganzen Monat gearbeitet hat, Anspruch auf den Jahresurlaub anteilig im Verhältnis zu den gearbeiteten Tagen.
Beispiele
Ein Arbeitnehmer, der vom 1. Juli bis zum 10 Juli gearbeitet hat und vom 11. Juli bis zum 31. Juli im Elternurlaub war, hat Anspruch auf den Jahresurlaub anteilig im Verhältnis zu den 10 gearbeiteten Tagen.