Nach den parlamentarischen Arbeiten zum Gesetzesentwurf Nr. 7399 zur Änderung der Artikel L. 232-2 und L. 233-4 des Arbeitsgesetzbuchs „wird durch das Gesetz lediglich die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage erhöht; dies führt im Übrigen nicht dazu, dass vorteilhaftere gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gelten, automatisch erhöht werden.“
Somit erhöht sich durch das Gesetz vom 25. April 2019 zur Änderung der Artikel L. 232-2 und L. 233-4 des Arbeitsgesetzbuchs (loi du 25 avril 2019 portant modification des articles L.232-2 et L.233-4 du Code du travail) nicht die Zahl der Urlaubstage für Arbeitnehmer, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund von für das Unternehmen, in dem sie arbeiten, geltenden Bestimmungen aus Tarifverträgen, Gesetzen oder Satzungen einen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen oder mehr hatten.