Nein.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keiner vergüteten Beschäftigung nachgehen, da ihm ansonsten die Streichung des Urlaubsgeldes droht.
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Nein.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keiner vergüteten Beschäftigung nachgehen, da ihm ansonsten die Streichung des Urlaubsgeldes droht.