Nein.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keiner vergüteten Beschäftigung nachgehen, da ihm ansonsten die Streichung des Urlaubsgeldes droht.
Diese Website verwendet für ihren Betrieb notwendige Cookies, ohne Nutzung personenbezogener Daten. Diese Cookies können nicht abgelehnt werden. Nicht notwendige Cookies werden zu statistischen Zwecken benutzt und nur aktiviert, wenn Sie sie zulassen. Unsere Datenschutzbestimmungen lesen.
Sprache wechseln
Nein.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keiner vergüteten Beschäftigung nachgehen, da ihm ansonsten die Streichung des Urlaubsgeldes droht.