Für jede Verhandlung über einen Tarifvertrag wird eine Verhandlungskommission gebildet.
An der Verhandlungskommission sind von vornherein beteiligt:
- Gewerkschaften mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit und
- Gewerkschaften mit sektorieller Tariffähigkeit (sofern der Tarifvertrag, über den verhandelt wird, den Sektor oder die Kategorie(en) von Arbeitnehmern betrifft, für den bzw. die der Gewerkschaft die sektorielle Tariffähigkeit zuerkannt wurde).
Diese Gewerkschaften können einstimmig beschließen, dass andere Gewerkschaften an der Verhandlung beteiligt oder nicht daran beteiligt werden dürfen.
Gewerkschaften, die bei der letzten Betriebsratswahl der betroffenen Unternehmen oder Betriebe einzeln oder gemeinsam mehr als 50 % aller Stimmen auf sich vereinen konnten, müssen, sofern sie dies beantragen, zur Teilnahme an der Verhandlungskommission zugelassen werden.
Über die Anträge auf Zulassung muss innerhalb von 7 Tagen nach Eingang entschieden werden.
Wird der Antrag auf Zulassung abgelehnt oder ergeht keine Entscheidung innerhalb der Frist, wird der Minister mit der Sache befasst, der seine Entscheidung innerhalb von 2 Wochen gestützt auf einen umfassenden Bericht des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts trifft. Dabei sind die Erklärungen der Parteien anzuhören.