D17c6 - Was ist unter einer Gewerkschaft mit Tariffähigkeit für einen besonders wichtigen Sektor der Wirtschaft („sektorielle“ Tariffähigkeit) zu verstehen?

Begriffsbestimmung
Als Gewerkschaften mit Tariffähigkeit in einem besonders wichtigen Sektor der Wirtschaft gelten solche, die über die nötige Effizienz und Macht verfügen, um die sich daraus ergebende Verantwortung zu übernehmen und insbesondere auf Ebene des Sektors, dem die betroffenen Arbeitnehmer angehören, einen größeren sozialen Konflikt auszutragen.

Wenn eine Gewerkschaft die Anerkennung der Tariffähigkeit in einem besonders wichtigen Sektor der Wirtschaft für sich in Anspruch nehmen möchte, muss sie:

  • bei der letzten Wahl zur Arbeitnehmerkammer (CSL) mit Listen angetreten und mit Vertretern gewählt worden sein;
  • folgende Ergebnisse erzielt haben:
    • entweder 50 % der Stimmen für die Gruppe der Arbeitnehmerkammer, wenn die Gruppe vollständig in den Anwendungsbereich des betreffenden Tarifvertrags fällt;
    • 50 % der Stimmen bei der letzten Betriebsratswahl, wenn die Gruppe der Arbeitnehmerkammer nicht vollständig in den Anwendungsbereich des betreffenden Tarifvertrags fällt oder wenn sich die Gruppe ganz oder teilweise aus Arbeitnehmern zusammensetzt.

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