Begriffsbestimmung
Als Gewerkschaften mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit gelten solche, die über die nötige Effizienz und Macht verfügen, um die sich daraus ergebende Verantwortung zu übernehmen und insbesondere auf nationaler Ebene einen größeren sozialen Konflikt auszutragen.
Eine solche Gewerkschaft muss außerdem:
- bei den letzten Wahlen zur Arbeitnehmerkammer (CSL) im Durchschnitt mindestens 20 % der Stimmen erhalten haben;
- tatsächlich in der Mehrheit der wirtschaftlichen Bereiche des Landes tätig sein; maßgebend sind dabei die Ergebnisse der letzten Betriebsratswahl vor der Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der allgemeinen nationalen Tariffähigkeit.