D17c34 - Wie setzt sich die Nationale Schlichtungsstelle zusammen?

Die Nationale Schlichtungsstelle setzt sich zusammen aus:

  • einem Vorsitzenden;

Der Vorsitz der Nationalen Schlichtungsstelle wird durch den Minister für Arbeit wahrgenommen. Dieser kann für die Dauer von 5 Jahren einen stellvertretenden Vorsitzenden benennen, der aus einer Liste von 3 Kandidaten auszuwählen ist. Diese Liste wird auf Vorschlag des Ministers durch den Regierungsrat beschlossen. Die Kandidaten müssen keine Staatsbediensteten sein, sondern können auch aus der Privatwirtschaft stammen. Der Minister kann den stellvertretenden Vorsitzenden für eine bestimmte Dauer oder für eine bestimmte Streitigkeit durch einen anderen Kandidaten ersetzen, der auf der vorstehend genannten Liste aufgeführt ist. Der stellvertretende Vorsitzende kann jederzeit vom Minister abberufen werden.

  • einer paritätischen Kommission;

Die paritätische Kommission besteht aus 8 Beisitzern, die für 5 Jahre ernannt werden und sich wiederum aus 4 Vertretern der Arbeitgeber und 4 Vertretern der Arbeitnehmer zusammensetzen. Ihr gehören darüber hinaus 16 stellvertretende Beisitzer an, darunter 8 Vertreter der Arbeitgeber und 8Vertreter der Arbeitnehmer. Die paritätische Kommission wird außerdem von Beauftragten beraten, die direkt von dem behandelten Fall betroffen sind und jeweils die Arbeitgeber bzw. die Arbeitnehmer in den von der Streitsache betroffenen Branchen oder Unternehmen/Betrieben vertreten.

  • einer Verwaltungsstelle.

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