Die beim Minister für Arbeit angesiedelte Nationale Schlichtungsstelle hat folgende Aufgaben:
- Lösung von kollektiven Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen;
- Regelung von kollektiven Streitigkeiten, die nicht zu einem Tarifvertrag oder einer Gesamtvereinbarung geführt haben;
- Entscheidung über die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem nationalen oder berufsübergreifenden sozialen Dialog.