Begriffsbestimmung
Unter einer Arbeitnehmergewerkschaft sind berufliche Gruppierungen von Arbeitnehmern zu verstehen, die eine interne strukturierte Organisation besitzen und die Vertretung der beruflichen Interessen und die kollektive Vertretung ihrer Mitglieder sowie die Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen bezwecken.