Während der Gültigkeitsdauer des Tarifvertrags sind die Vertragspartner zur Wahrung des sozialen Friedens verpflichtet. Das heißt, sie verzichten auf alle Handlungen, die die pflichtgetreue Erfüllung des Tarifvertrags in Frage stellen könnten, darunter insbesondere auf alle Formen von Streiks oder Aussperrungen.