D17c23 - Welches Verfahren ist für die Aufkündigung eines Tarifvertrags vorgesehen?

Ein Tarifvertrag kann ganz oder teilweise vor dem Datum seines Ablaufs aufgekündigt werden, wenn die entsprechende Aufkündigungsfrist, die im Tarifvertrag selbst zu bestimmen ist, eingehalten wird. Diese Frist beträgt höchstens 3 Monate vor dem Vertragsende.

Die Aufkündigung eines Tarifvertrags gilt als Antrag auf Aufnahme von Verhandlungen.

Eine Kopie der Aufkündigung ist umgehend an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt zu übersenden, das wiederum eine Kopie an den Minister weiterleitet.

Der aufgekündigte Tarifvertrag gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags weiter, jedoch – sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben – längstens bis zum ersten Tag des 12. Monats, der auf seine Aufkündigung folgt.

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