D17c21 - Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um als „Führungskraft“ eingestuft zu werden?

Um als Führungskraft eingestuft zu werden, muss der Arbeitnehmer:

  • ein Arbeitsentgelt erhalten, das:
    • deutlich höher ist als das der Arbeitnehmer, die unter den Tarifvertrag fallen oder anderweitig tarifgebunden sind, wobei
    • dieses Arbeitsentgelt die Zeit berücksichtigt, die er für die Ausübung seiner Funktionen benötigt.

und

  • Funktionen ausüben, die Folgendem entsprechen müssen:
    • Ausübung einer tatsächlichen echten Weisungsbefugnis oder
    • Verrichtung von Aufgaben, die eine genau definierte Machtbefugnis, eine große Unabhängigkeit bei der Gestaltung der Arbeit und weitgehende Freiheiten bei den Arbeitszeiten aufweisen.

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