Um als Führungskraft eingestuft zu werden, muss der Arbeitnehmer:
- ein Arbeitsentgelt erhalten, das:
- deutlich höher ist als das der Arbeitnehmer, die unter den Tarifvertrag fallen oder anderweitig tarifgebunden sind, wobei
- dieses Arbeitsentgelt die Zeit berücksichtigt, die er für die Ausübung seiner Funktionen benötigt.
und
- Funktionen ausüben, die Folgendem entsprechen müssen:
- Ausübung einer tatsächlichen echten Weisungsbefugnis oder
- Verrichtung von Aufgaben, die eine genau definierte Machtbefugnis, eine große Unabhängigkeit bei der Gestaltung der Arbeit und weitgehende Freiheiten bei den Arbeitszeiten aufweisen.