D17c19 - Kann vom Grundsatz der Tarifeinheit abgewichen werden?

Der Tarifvertrag gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 13. Mai 2008 über die Einführung eines einheitlichen Status für die Arbeitnehmer der Privatwirtschaft (loi du 13 mai 2008 portant introduction d'un statut unique pour les salariés du secteur privé) (seit dem 1. Januar 2009) können die Tarifparteien beschließen:

  • Führungs- und unterstützende Funktionen, die nicht unmittelbar mit der Haupttätigkeit des Unternehmens oder des Sektors zusammenhängen, von den tarifvertraglichen Bestimmungen auszunehmen;
  • abweichende Bedingungen für Führungs- und unterstützende Funktionen, die nicht unmittelbar mit der Haupttätigkeit des Unternehmens oder des Sektors zusammenhängen, betreffend die tarifvertraglichen Bestimmungen vorzusehen. Bei den tarifvertraglichen Bestimmungen, für die die nicht unmittelbar mit der Haupttätigkeit zusammenhängenden Funktionen ausgenommen oder für die abweichende Bedingungen vorgesehen werden können, handelt es sich um folgende:
    1. Bedingungen für die Einstellung und Entlassung der Arbeitnehmer, einschließlich angemessener Maßnahmen zur Einweisung in und Vorbereitung auf die auszuführenden Aufgaben;
    2. Arbeitszeit und deren Gestaltung, Überstunden sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeit;
    3. Feiertage;
    4. anwendbare Urlaubsregelung, darunter namentlich der Jahresurlaub;
    5. Vergütungssystem sowie Zusammensetzung von Lohn und Gehalt nach beruflichen Kategorien;
    6. Zuschläge für Nachtarbeit, die nicht unter 15 % des Arbeitsentgelts liegen dürfen; in Unternehmen mit Schichtarbeit entspricht Nachtarbeit der Arbeit, die von der Nachtschicht geleistet wird;
    7. Zuschläge für beschwerliche, gefährliche und gesundheitsgefährdende Arbeiten.

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