Ja.
Auf Beschluss der Vertragsparteien kann ein Tarifvertrag, der für eine Gruppe oder eine Einheit von Unternehmen oder Arbeitgebern, für einen Sektor oder einen Tätigkeitsbereich gilt, als Rahmentarifvertrag betrachtet und festgelegt werden, dass bestimmte Angelegenheiten in Tarifverträgen geregelt werden sollen, die auf untergeordneten Ebenen ausgehandelt werden.
In diesem Fall muss der Tarifvertrag ausdrücklich:
- vorsehen, dass es sich um einen Rahmentarifvertrag handelt;
- genau die Bereiche oder Sachgebiete nennen, die auf einer untergeordneten Verhandlungsebene zu regeln sind;
- die untergeordneten Ebenen bestimmen, auf denen diese Verhandlungen geführt werden müssen, wobei die Verhandlungsebene nicht niedriger sein darf als die Unternehmensebene;
- die wichtigsten Grundsätze der Sachgebiete nennen, für die eine detaillierte Regelung durch Vereinbarungen auf untergeordneter Ebene geschaffen werden kann.